Patient Familie

Eine schwere chronische Krankheit – wie ein angeborener Herzfehler – verändert nicht nur das Leben, die Entwicklungsmöglichkeiten und die Zukunft des betroffenen Kindes, sondern auch die Lebenssituation und das Miteinander aller Familienmitglieder. Die Bewältigung einer solch langwierigen Erkrankung ist für ein Kind ohne die Unterstützung und den Einsatz aller Familienangehörigen nicht möglich. Selbst betroffen und verletzlich müssen sie dem schwer kranken Kind emotionalen Halt geben und die Behandlung mit ihren Folgen mittragen. Damit ist die Familie häufig überfordert, es entstehen nicht selten zusätzliche familiäre Konflikte, die zu einer Destabilisierung des familiären Gefüges führen können.

Gemeinsam wieder auftanken und neue Energie schöpfen

In Gesprächen mit Eltern schwer herzkranker Kinder wird immer wieder deutlich, dass sowohl die Erkrankung des chronisch herzkranken Kindes selbst, wie auch die Krankenhausaufenthalte, die Therapie und die lange Abwesenheit eines Elternteils (in der Regel der Mutter) während der stationären Aufenthalte zu ungelösten Problemen innerhalb der Familie geführt haben. Bei allen Familienmitgliedern sind durch die chronische Erkrankung des Kindes Ängste, Sorgen und Unsicherheiten entstanden.

Durch die Vielzahl an Belastungen im Alltag und die ungewisse Prognose des erkrankten Kindes entstehen häufig seelische und körperliche Erkrankungen bei den anderen Familienmitgliedern. Geschwister müssen nicht selten auf Mama und Papa verzichten. Dabei fühlen sie sich mit ihrer Angst um das erkrankte Geschwisterkind alleingelassen und entwickeln ebenfalls Verhaltensauffälligkeiten. Hier kann die Familienorientierte Rehabilitation helfend eingreifen.

Familienorientierte Rehabilitation ist nicht einfach nur ein Luxus unserer Gesellschaft , sondern eine wichtige Unterstützung für betroffene Familien.

Die „Familienorientierte Rehabilitation (FoR)“ ist keine gesetzlich gesicherte Leistung. Sie ist eine stationäre Kann-Leistung zur medizinischen Rehabilitation für ein schwer chronisch krankes Kind, wie auch sehr schwer herzerkrankte Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche mit einem angeborenen Herzfehler und deren Familien sind großen Belastungen ausgesetzt. Die Primärindikation für eine Familienorientierte Rehabilitati on ist die Grunderkrankung des Kindes. Stellt diese Erkrankung für alle Familienmitglieder eine unüberwindbare Belastung dar (physisch, psychisch, praktisch), löst diese die Indikation für die Gesamtfamilie aus.

Die Indikation für eine Familienorientierte Rehabilitation (nach § 40 Abs. 2 SGB V, § 31 SGB VI) ist gegeben, wenn …

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In dem Zusammenleben mit einem schwer chronisch kranken Kind heißt der Patient Familie. Die Familie ist bekanntermaßen ein äußerst wichtiger Faktor, der die psychosoziale Adaptation des Kindes an seiner Erkrankung stark mit beeinflusst. Aus diesem Grund werden in der Familienorientierten Rehabilitation nicht nur das chronisch kranke Kind, sondern auch seine Eltern und Geschwister in den therapeutischen Prozess einbezogen und die gesamte Familie wird als „Patient“ betrachtet. Rehabilitation ist ein großer und komplexer Bereich, der verschiedenen Zielen dient und für den alle Versicherungsträger zuständig sein können.

Für den Antrag einer „Familienorientierten Rehabilitation (FOR)“ können die Krankenversicherung und die Rentenversicherung zuständig sein. Geht der FOR-Antrag bei einem der beiden Kostenträger ein, koordiniert dieser das Antragsverfahren. Für die Kostenübernahme aller Rehabilitationsleistungen müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Grundsätzlich gilt bei Kindern und Jugendlichen: Die zuerst angerufene Stelle hat den Antrag zu bearbeiten, da eine gleichrangige Zuständigkeit besteht. Besondere Lebenssituationen, Alter und sonstige Bedürfnisse der Leistungsberechtigten können bei Antragstellung Berücksichtigung finden. Nahezu alle Träger der Sozialversicherung übernehmen Rehabilitationsmaßnahmen und geben auch Auskünfte. Die Koordination und Auskünfte über alle Träger hinweg übernehmen auch die gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Sozialämter treten nachrangig für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ein, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger vorrangig zuständig ist. Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort, die Krankenkassen bzw. die Rentenversicherungsträger vermitteln auch gerne zu Spezialeinrichtungen.

Antrag für Familien-Reha stellen

Ein Antrag auf eine Familienorientierte Rehabilitation (FOR) wird größere Erfolgsaussichten haben, wenn die medizinischen und psychosozialen Indikationen aller an der Maßnahme beteiligten Familienmitglieder im Antrag aufgeführt werden.

Ziel der FOR ist die physische und psychische Stabilisierung des schwer chronisch kranken Kindes und seiner Familie. Dies bedeutet beim Patienten die Sicherung des medizinischen Heilerfolges durch eine qualifizierte fachärztliche Versorgung (Kinderkardiolog:innen) aber auch das Aufarbeiten möglicher Behandlungsfolgen im somatischen, psychosozialen und pädagogischen Bereich. Die medizinische, psychologische und soziale Arbeit erstreckt sich auf alle an der FoR beteiligten Familienmitglieder.

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Jedes Familienmitglied wird sowohl als Einzelperson als auch in seinem Familienumfeld in den Therapieprozess einbezogen, um der Familie wieder zur Einheit zu verhelfen. Sie erhalten Hilfestellungen im Umgang und Leben mit einem chronisch herzkranken Kind in der Familie. Hier kann das herzkranke Kind lernen, mit seiner Krankheit umzugehen und sich über das neugewonnene, wenn auch eingeschränkte, Leben zu freuen. Stellen Sie einen FOR-Antrag rechtzeitig! In einem ersten Schritt sollten Sie sich mit dem psychosozialen Dienst der Akut-Klinik und dem behandelnden Kinderkardiologen in Verbindung setzen.

Es gilt das jeweilige Antragsverfahren der gesetzlichen Renten- bzw. Krankenversicherung. Der schriftliche Antrag auf eine stationäre Familienorientierte Rehabilitation muss jeweils einen Befundbericht des behandelnden Arztes und eine Stellungnahme des psychosozialen Dienstes beinhalten. Der Befundbericht muss aus medizinischer und psychosozialer Sicht die Notwendigkeit einer FoR für sämtliche Familienmitglieder enthalten und begründet und befürwortet werden.

Zusätzlich sollten weitere Ärzte und Psychotherapeuten die einzelne Familienmitglieder oder die gesamte Familie behandeln, Stellungnahmen schreiben und Therapieempfehlungen geben. Der Antrag muss die Personalien und Diagnosen des erkrankten Kindes und der weiteren Familienmitglieder enthalten. Für alle Familienmitglieder sollten Reha-Ziele formuliert werden.

Wir beraten gerne rund um Antragsstellung und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit Herzkind.

Hast du Fragen, wie deine Familie besser mit der Erkrankung des Herzkindes umgehen kann oder suchst andere Familien, denen es ähnlich geht? Kontaktiere uns und wir schauen nach gemeinsamen Lösungen.

Schon gewusst? Für unsere Vereinsmitglieder ist die sozialrechtliche Beratung des Sozialverbandes VdK kostenlos